Hausordnung

In der Kettenbrücke gilt folgende Hausordnung

1

Jede Frau und jeder Mann ist als Gast willkommen (mit Ausnahme von Personen, welche aufgrund ihres Verhalten, den Betrieb stören würden oder mit einem Hausverbot belegt worden sind) – der Zutritt kann ohne Begründung verweigert werden.

2

Wir sind berechtigt einen Ausweis zu verlangen. Personen mit falschen oder gefälschten Ausweisen machen sich strafbar.

3

Wir sind berechtigt jederzeit Jacken und Taschen zu kontrollieren. Das Mitführen von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, Spraydosen und Markern ist nicht erlaubt.

4

Mitgebrachte Ess- oder Trinkwaren sind nicht erlaubt (Ausnahmen sind vorgängig mit der Geschäftsleitungen abzusprechen).

5

Den Gästen und den Mitarbeitenden wird mit Respekt begegnet.

6

Gewalt, Diebstahl, Beschädigungen, Konsumexzesse, sexuelle und rassistische Übergriffe werden nicht toleriert.

7

Drogenkonsum im Club ist nicht erlaubt und wird geahndet.

8

Das Handeln mit Drogen und Betäubungsmitteln in und ausserhalb des Clubs wird nicht toleriert und ist strafbar.

9

Das Kommen und Gehen hat ruhig zu erfolgen. Die Gäste sind angehalten, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und übermässige Nachtruhestörung zu vermeiden

10

Absichtliches herum liegen lassen von Abfall und Urinieren rund um die Lokalität ist nicht gestattet.

11

Das Verlassen des Clubs mit Gläsern, Becher, Flaschen oder Büchsen ist nicht gestattet.

12

Unser Club wird mit einem Pegel bis max. 100 dB(A) beschallt. Als Ausgleichszone steht unsere Lounge zur Verfügung.Gehörschutzpfropfen werden an der Garderobe gratis abgegeben.

13

Die Räumlichkeiten sind überwacht. Das Auskunftsrecht kann beim Geschäftsführer geltend gemacht werden.

14

Bei Verstössen gegen die Hausordnung muss mit einem Hausverbot oder einer Anzeige gerechnet werden.
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15

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Hausverboten ein Foto der betreffenden Person aufgenommen werden kann. Die Daten dürfen unter den Mitgliederclubs «Safer Clubbing» ausgetauscht werden und können zu einem Safer Clubbing Hausverbot führen.

Die Hausordnung ist beim Eingangsbereich für alle ersichtlich angebracht.

Jeder Gast akzeptiert die Hausordnung und die Folgemassnahmen bei einem Fehlverhalten mit dem Betreten des Clubs.

Aarau, 1. September 2008                                Die Geschäftsleitung